Einlassregelung

Zum Schutz aller Teilnehmer und deren Gesundheit galten für den DGU 2021 in der Messe Stuttgart folgende Regelungen:

Zugangsvoraussetzungen

3G-Regel (Nachweis Getestet / Geimpft / Genesen)   |   Kontaktdatenerfassung   |   Maskenpflicht auf dem gesamten Gelände


    3G-Regel:
    Zutritt zum Gelände nur für Getestete, Geimpfte oder Genesene

Ein Einlass ist entweder mit einem aktuellen negativen Testergebnis auf eine COVID-19-Erkrankung, oder einem Nachweis über eine vollständige Impfung
(14 Tage nach der abschließenden Impfung), oder einem Nachweis über eine vergangene COVID-19-Erkrankung möglich.
Für Getestete gilt: Zulässig sind PCR-Tests (vor maximal 24 h abgenommen) oder Antigen-Schnelltests zur professionellen Anwendung (vor max. 24h abgenommen z.B. in Testzentren, Arztpraxen oder Apotheken).

Sie möchten sich vor Ort testen lassen?
Gerne können Sie das EcoCare-Testzentrum am Flughafen Stuttgart, direkt neben der Messe nutzen: Terminal 1, Ebene 4, Flughafenstraße 32
Das Testzentrum hat durchgängig geöffnet. Terminvereinbarungen sind hier online möglich.
ODER
Testzentrum
auf dem DGU-Kongress
Wir freuen uns, dass wir Ihnen kurzfristig eine eigene Teststation auf dem Messegelände anbieten können. Unser Testzentrum steht allen Besuchern während der Aufbau- und Kongresszeiten zur Verfügung und bietet täglich Corona-Antigen-Schnelltests an.


    Registrierung:
    bitte kommen Sie bereits mit einer gültigen Registrierung zum Kongressort

Für die Kontaktdatenerfassung ist vorab eine Online-Registrierung notwendig. 
Sie haben die Möglichkeit, sich einschließlich bis zum 18. September 2021 online für die Teilnahme zu registrieren.
Vor dem Zutritt auf das Gelände ist die Erfassung Ihrer Kontaktdaten erforderlich. Diese erfolgt über einen Barcode den Sie rechtzeitig vor Kongress per E-Mail erhalten. Für die Datenerfassung muss keine App installiert werden. 
Hier gelangen Sie direkt zur Online-Registrierung.


    Maskenpflicht:
    Auf dem gesamten Gelände besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes.


    Symptomfrei:
    Zutritt zum Gelände nur ohne Symptome

Gästen mit typischen COVID-19-Symptomen oder mit Kontakt zu COVID-19-Fällen in den letzten 14 Tagen, sowie Gästen, die nachweislich an einer SARS-CoV-2-Infektion leiden oder Quarantänemaßnahmen unterliegen, müssen wir den Einlass verwehren. Sollten Sie sich krank oder unwohl fühlen, bitten wir Sie, auf eine Teilnahme vor Ort zu verzichten.

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